Kostenbeitrag bei einem Lifteinbau?

12. September 2008 17:35 Uhr - Hanno Hasler - Stockwerkeigentum - 0 Kommentare

Müssen sich Stockwerkeigentümer an solch einer Anschaffung beteiligen? Die massgebende Frage bei solchen baulichen Massnahmen ist immer folgende: ist diese  Massnahme notwendig, nützlich oder luxuriös?


Der Bau eines Liftes dürfte in der heutigen Zeit sehr wahrscheinlich als nützlich beurteilt werden. Wenn zB. ein Neuzuzüger das Anliegen für den Bau eines Liftes an der Versammlung vorbringt und ihm das qualifizierte Mehr zustimmt, kann der Lift gebaut werden und alle müssen sich gemäss Wertquote daran beteiligen. Es gibt aber zwei Ausnahmen: Wenn die bauliche Änderung einem Eigentümer den Gebrauch seiner Sache erheblich erschweren könnte, hätte er ein Vetorecht. Zweitens könnte ein Eigentümer nicht zur Kostenübernahme gezwungen werden, wenn der verlangte Betrag das zumutbare Mass übersteigen würde. Letzteres könnte zum Tragen kommen, wenn der Anteil für den Lift gemessen am Wert einer Wohnung unverhältnismässig hoch erscheint.

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