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Schäden bei Wohnungsabgabe

18. Mai 2010 10:56 Uhr - Hanno Hasler - Allgemein - 0 Kommentare

Schäden bei der Wohnungsabgabe, Immoland ImmobilienBei der Wohnungsrückgabe sollten Mieter und Vermieter ein Rückgabeprotokoll anfertigen. Dabei sollten sämtliche Mängel aufgenommen werden. Ist der Schaden/Mangel notiert und der Mieter mit einer sogenannten Mängelrüge zum Tragen des Schadens angehalten, stellt sich die Frage, in welcher Höhe der Schaden finanziell abgegolten werden soll. Die Lehre unterscheidet zwischen ordentlicher Abnutzung, für die der Mieter nicht haftet und ausserordentlicher Abnutzung,  für die der Mieter (teilweise) haftet. In der Regel wird der Zustandswert der beschädigten Sache anhand von paritätischen Lebensdauertabellen ermittelt. Diese Tabellen geben Richtlinien, auf die sich Gerichte und Schlichtungsstellen “nur” der Einfachheit halber abstellen. Eine Pflicht zur Verwendung dieser Tabellen besteht nicht. Weitere Informationen dazu erteilen wir gerne auf Anfrage.


An den Scheiben hat es Kondenswasser

23. Oktober 2009 11:28 Uhr - Hanno Hasler - Allgemein - 0 Kommentare

SchwitzFensterBeschlagene Fenster wirken unschön und machen das Glas undurchsichtig. Das Kondenswasser kann aber auch abtropfen und an Wänden oder auf dem Boden Schäden verursachen. Eine häufige Folge von Kondenswasser und hoher Feuchtigkeit ist das Auftreten von Schimmelpilzen, die sich in Fensterfälzen, an der Glaswange, aber auch an anderen Stellen im Gebäude ausbreiten. Schimmelpilze können bereits entstehen, wenn die relative Luftfeuchte an den Bauteiloberflächen längere Zeit 80% beträgt; es braucht also kein sichtbares Kondensat. Bei sehr hoher Feuchtebelastung dringt » weiterlesen


Wie finde ich einen Verwalter für Stockwerkeigentum?

18. September 2009 14:33 Uhr - Hanno Hasler - Allgemein - 0 Kommentare

HausverwaltungDer Verwalter hat gekündigt; ein neuer Verwalter muss gesucht werden, wer kommt in Frage ?

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Haftung bei Schneefall

28. November 2008 12:18 Uhr - Hanno Hasler - Allgemein - 0 Kommentare

Gemäss Gesetz haften Sie als Eigentümer grundsätzlich, wenn Dritte durch Ihren Besitz geschädigt werden – also auch wenn jemand auf einem vereisten Zugangsweg ausrutscht und sich dabei verletzt. Trotzdem müssen Sie nicht um fünf Uhr morgens aufstehen und den Zugangsweg salzen, damit der Zeitungsjunge bis zu Ihrem Briefkasten kommt.

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Eine Aufstockung selbst zahlen?

1. Oktober 2008 12:34 Uhr - Hanno Hasler - Allgemein - 0 Kommentare

Man erwartet Nachwuchs und das Haus wird zu eng. Deshalb wird eine Aufstockung in Betracht gezogen. Kann man einfach die Hypothek erhöhen, oder müssen die Bauarbeiten aus den Ersparnissen bezahlt werden?
 

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